Übersicht der Begriffe in der Reserve

Was ist eigentlich so schwer daran, die Begrifflichkeiten zur Reserve der Bundeswehr richtig zu verwenden? Das habe ich mich gefragt und festgestellt, dass es sehr viele parallele Begriffe gibt und daher gehe ich hier dieser Frage genauer für mich nach.

In Artikeln und Berichten begegne ich immer wieder falsch verwendeten Begriffe aus dem Bereich der Reserve, traurigerweise oft von denen, die es besser wissen sollten. Ich vermute den Grund darin, dass einige Begriffe Schnittmengen habe und einige neu sind. Aus diesem Grund hier ein kleines Sammlung der Begrifflichkeiten ohne Rechtsverbindlichkeit zum Thema Reserve, um eine Übersicht zu bieten. Wer mehr wissen will und vebindliche Antworten sucht, muss sich an die offiziellen Dienststellen wenden, insb. das Kompetenzzentrum für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr.

  • Reserve: Darunter werden die personellen, organisatorischen, materiellen und infrastrukturellen Maßnahmen zusammengefasst, die einen Aufwuchs ermöglichen.
  • Reservisten: Reservistinnen und Reservisten sind alle früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie Personen, die aufgrund einer mit dem Bund eingegangenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes herangezogen werden können1. Die Masse der Reservisten leistet allerdings keinen Dienst mehr bei der Bundeswehr, sondern ist inzwischen vorrangig Zivilist.
  • Beorderung: Dies ist die Einplanung einer Reservistin oder eines Reservisten auf einem Dienstposten in der Verstärkungsreserve oder einer Beorderungsmöglichkeit in der Personalreserve.
    • Beorderungstruppenteil: Der Truppenteil bei dem man auf einem Dienstposten beordert ist.
    • Personalreserve: Das ist die Gesamtheit aller Beorderten auf nicht strukturgebundenen Beorderungsmöglichkeiten. Sie ist eine planerische Vorsorge zur Kompensation fehlenden Personals und zur Deckung vor allem eines temporär erhöhten Bedarfs und zum Erhalt oder zur Steigerung der personellen Einsatzbereitschaft.
    • Verstärkungsreserve: Das ist die Gesamtheit aller Beorderten auf strukturgebundenen Dienstposten. Die Verstärkungsreserve wird zur Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft der Bundeswehrdienststellen sowie zur Erweiterung bestehender oder zum Aufbau neuer Fähigkeiten benötigt.
      • Einzeldienstposten: Sind Dienstposten in der aktiven Truppe, die deren Ergänzung dienen sollen.
      • Ergänzungstruppenteile (ErgTrT): Es handelt sich um ausgeplante Einheiten oder Verbände, deren Dienstposten in der Regel mit Reservistinnen und Reservisten besetzt werden. Diese Elemente werden bei Bedarf aktiviert, wo der Verstärkung der aktiven Verbände im gesamten Aufgabenspektrum dienen. Damit sind sie operative Elemente und bilden die Grundlage für die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte.
      • Feldersatztruppenteile (FErsTrT): Dabei handelt es sich um ein nichtaktives Organisationselemente, das aktiven oder nichtaktiven Verbänden angegliedert sind und Reservistinnen und Reservisten zur schnellen Personalergänzung organisiert bereithält. Sie verfügen im Kern nur über Handwaffen sowie Transportmittel und ihr Einsatz als eigenes operatives Element ist nicht vorgesehen.
  • Dienstverhältnis: Das ist ein öffentlich-rechtliches Sonderrechtsverhältnis zwischen der Soldatin oder dem Soldaten und der Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrn.
  • Reservistendienst (RD): Ist ein Dienstverhältnis von Reservisten, welches durch einen einen der folgenden Verwaltungsakte begründet wird:
    • Dienstliche Veranstaltung (DVag): Dies sind dienstliche Vorhaben bei der Bundeswehr insbesondere zur militärischen Ausbildung, zu denen grundsätzlich Reservistinnen und Reservisten mit ihrem Einverständnis nach § 81 Absatz 1 Soldatengesetz von jeder Dienststelle zugezogen werden können. Ab Dienstantritt ist man Soldatin oder Soldat mit allen Rechten und Pflichten, d.h. man hat einen Anspruch auf Verpflegung, Reisekosten und eingeschränkte Heilfürsorge, allerdings erhält man keine Dienstbezüge.
    • Übung: Dabei dient man nach § 61 Absatz 1 und 2 SG im Rahmen des Reservistendienstes für die vorübergehende Deckung des personellen Bedarfs der Bundeswehr. Sie haben auch den Zweck, Reservistinnen und Reservisten auszubilden und/oder für Einsätze gezielt vorzubereiten. Der Reservistendienst wird nach Absprache mit dem jeweiligen Truppenteil von Reservistinnen und Reservisten auf Dienstposten der Verstärkungs- beziehungsweise Personalreserve erbracht. Das muss nicht der eigene Beorderungsdienstposten sein, sondern kann auch bei einer anderen Dienststelle erfolgen.
      • Reservistendienst Leistende (RDL): … [Info folgt]
      • Wehrübung (WÜb): Ist eine Form von Wehrdienstverhältnis nach dem Wehrpflichtgesetz von 1956, die mit der Aussetzung der Wehrpflicht derzeit nicht angewendet wird. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall, als durch die Bundesregierung angeordneten Bereitschaftsdienst, wäre diese jedoch möglich.
        • Wehrübender: … [Info folgt]
    • Reservewehrdienstverhältnis (RWDV): Ist ein Wehrdienstverhältnis nach der ResG für Reservisten in der Zivilmilitärischen Zusammenarbeit in Deutschland (ZMZ (Inland)), d.h. in KVK/ BVK2.
    • Verbandsveranstaltung (VVag): Das sind Veranstaltung in der Reservistenarbeit tätigen Verbände und Vereinigungen im Rahmen der Reservistenarbeit, d.h. vor allem des Verband der Reservisten der Bundeswehr. Verbandsveranstaltungen erfordern keinen dienstlichen Rahmen, d.h. man ist dabei in der Regel nicht in einem Dienstverhältnis und somit auch nicht Soldat oder Soldatin. Ggf. darf man mit einer vorher erteilten Uniformtrageerlaubnis jedoch als Zivilist Uniform tragen.

[Grafische Aufbereitung wäre wahrscheinlich hilfreich]

[Work in Progress: Dieser Beitrag bedarf noch etwas Recherche und weiterer Aufarbeitung für zufriedenstellende Klarheit]


Weitere Informationen findet man hier:


  1. vgl. §1 ResG. URL: http://www.gesetze-im-internet.de/resg/__1.html (Zugriff: 02.01.2021)
  2. vgl. Kapitle 3.9 Allgemeine Regelung A2-1300/0-0-2 „Die Reserve“

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